Der sogenannte »Pressespiegel-Paragraf des Urheberrechtsgesetzes« (§ 49 UrhG) gestattet es, Beiträge aus Zeitungen, die sich mit tagesaktuellen politischen, wirtschaftlichen oder religiösen Tagesfragen befassen, selbst zu digitalisieren und intern zu verbreiten. In Kooperation mit der VG Wort können Sie diese Beiträge über die PMG melden. Es gelten die Bestimmungen des § 49 UrhG in Verbindung mit der aktuellen Rechtsprechung. Der jeweilige Preis ist abhängig von der Anzahl der Pressespiegelempfänger und setzt sich aus sogenannten Regelnutzern und Gelegenheitsnutzern zusammen.
Im Menüpunkt »Meldung nach § 49« können Sie automatisierte und einzelne Meldungen vornehmen. Zudem finden Sie hier die Übersicht Ihrer in den letzten 90 Tagen durchgeführten automatisierten Meldungen.
Automatisierte Meldung
Mit der Automatisierten Meldung können Sie mehrere Beiträge gleichzeitig über Hochladen einer CSV-Datei zur Vergütung nach § 49 UrhG melden.
Beiträge in CSV-Datei erfassen:
Laden Sie die Beispieldatei im CSV-Format herunter. Öffnen Sie die Datei in einem Programm für Tabellenkalkulation, z. B. Microsoft Excel. Fügen Sie für jeden Beitrag, den Sie melden möchten, eine Zeile in der Tabelle hinzu. Löschen oder überschreiben Sie die Beispielzeilen. Lassen Sie dabei die erste Zeile mit den Spaltenüberschriften bestehen, da diese nicht berücksichtigt wird.
- Medium: Geben Sie den Namen des Mediums ein, in dem der Beitrag erschienen ist.
- Datum: Geben Sie das Datum des Beitrags im Format tt.mm.jjjj (01.01.2025) ein.
- Autor/-in: Geben Sie den Namen oder das Kürzel des Autors / der Autorin ein, sofern im Beitrag angegeben.
- Bild: Geben Sie »ja« ein, wenn Sie zum Beitrag auch Bilder melden möchten.
- Titel: Geben Sie den Titel des Beitrags ein.
Speichern Sie die Datei unter einem neuen Namen im CSV-Format.
Ansicht Beispieldatei (CSV) für Meldung nach § 49 UrhG

CSV-Datei hochladen:
Klicken Sie auf »Datei auswählen« und wählen Sie die von Ihnen erstellte CSV-Datei zum Hochladen aus. Die Datei wird anschließend auf Fehler geprüft. Sollten Fehler enthalten sein, erhalten Sie darüber eine Benachrichtigung. Korrigieren Sie diese bitte und laden Sie die gesamte Datei erneut hoch. Klicken Sie auf »Jetzt kaufen« um den Prozess zu starten.
CSV-Datei verarbeiten:
Nach dem Klick auf »Jetzt kaufen« wird die Datei verarbeitet. Treten in der Verarbeitung keine Fehler auf, erscheint in der Liste Ihrer automatisierten Meldungen der letzten 90 Tage ein neuer Eintrag. Treten zwar Fehler auf, es können aber auch Zeilen erfolgreich verarbeitet werden, wird für die erfolgreich verarbeiteten Zeilen ebenfalls ein Eintrag in der Liste erstellt. Sollten einzelne Zeilen Ihrer CSV-Datei nicht verarbeitet werden können, wird ein Fehlereintrag erzeugt. Laden Sie diesen Fehler-Eintrag durch Klick auf »Fehler« herunter und korrigieren Sie die fehlerhaften Einträge. Laden Sie die korrigierte Fehler-Datei erneut hoch. Nun werden auch die verbleibenden, zuvor fehlerhaften Einträge gemeldet.
Einzelne Meldung
Über die Einzelmeldung können Sie einzelne Beiträge zur Vergütung nach § 49 UrhG melden. Die hierüber durchgeführten Meldungen können Sie sich in Ihrer Kaufhistorie anzeigen lassen.
Um einen Beitrag zu melden, geben Sie das Medium, in dem der Beitrag erschienen ist, das Erscheinungsdatum und den Namen des Autors / der Autorin oder das Autorenkürzel an. Ist der Autor / die Autorin nicht angegeben, wählen Sie »Autor/-in unbekannt« und ergänzen stattdessen den Titel des Beitrages. Möchten Sie zum Beitrag gehörende Bilder melden, wählen Sie »Bildrecht«.
Haben Sie alle Angaben gemacht, erscheint im Button für den Warenkorb der Preis. Klicken Sie auf den Button, um Ihre Einzelmeldung in den Warenkorb zu legen. Gehen Sie anschließend über die Hauptnavigation auf den Warenkorb und schließen Sie die Meldung mit »Jetzt kaufen« ab.
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